ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Diese AGB gelten für alle von Johanna Brandhorst übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers widerspreche ich hiermit. Meine AGB gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.
2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Johanna Brandhorst gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten). Bei Eingriff in die Daten ohne vorherige Absprache mit Johanna Brandhorst liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Es kann Schadensersatz verlangt werden. Wenn nicht gesondert vereinbart muss der Urheber der Bilder bei Veröffentlichung genannt werden.
3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet.
4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
5. Die Fotografin gibt keine RAWdaten aus.
6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von mir nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt. Es bestehen keine Schadensersatzansprüche, wenn die Fotografin durch Krankheit ausfällt. Gerne frage ich dann Kollegen für Sie an.
7. Fällt aus Gründen, die Johanna Brandhorst nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so habe ich ein Anrecht auf mindestens 50 % des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von Johanna Brandhorst nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht mir das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von mir begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
8. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von mir nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann ich eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.
9. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.
10. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach meiner Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt mir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem
Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn mir eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Ich hafte nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.
11. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.
12. Wird mir die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen.
13. Falls nicht anders vereinbart, archiviere ich die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit können Sie nachbestellen. Falls Bilddaten in meinem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, bin ich nicht haftbar. Wird vertraglich vereinbart, dass Johanna Brandhorst Bilder für ihre eigenen Marketingzwecke nutzen darf, ist diese Löschungsfrist hinfällig und die Daten werden dauerhaft gespeichert.
14. Ich behalte mir vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten jederzeit anzupassen.
15. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug.
16. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 5.000 Euro, so bin ich gegebenenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von 40 % zu verlangen.
17. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig Kiel. Ich bin berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.
18. Der Auftraggeber haftet für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verwendung der Fotos ergeben.
19. Wird Johanna Brandhorst für den Bereich Webdesign engagiert, so werden Ihr Texte und Fotos (außer sie erstellt die Fotografien) geliefert. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass keine Urheberrechtsverletzung oder das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Johanna Brandhorst haftet im Schadensfall nicht.
20. Johanna Brandhorst ist nie zuständig für den Bereich "Datenschutz" und IT-Sicherheit. Der Auftraggeber liefert Johanna Brandhorst den Text für den Bereich "Datenschutz" und haftet auch für diesen.
21. Johanna Brandhorst Design und erstellt eine Website über den Baukasten WIX.
22. Solange Johanna Brandhorst die Website verwaltet, erhält sie Einblicke in die betrieblichen Daten (auch Kundendaten, je nach Umfang) Dafür wird ein Datenverarbeitungsvertrag ausgegeben. Dieser kann - muss aber nicht unterzeichnet werden.
23. Sobald die Website an den Eigentümer übergeben wurde, ist Johanna Brandhorst nicht mehr für die Inhalte zuständig und kann nicht mehr auf die Verwaltung zugreifen.
24. Gerichtsstand Projektassistenz
Als Gerichtsstand gilt Kiel.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2020 alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.